Mitgliedschaft

  2010:Beitrittserklärung Stand: 01/2010


Beitrags & Gebührenordnung

Tennisclub Rot-Weiß Vellmar
Postfach 1428
34237 Vellmar

Die Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren oder sonstige Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt (§17 Abs. 1). Der zu entrichtende Jahresbeitrag bemisst sich nach Art der Mitgliedschaft:

1.1 Aktive Mitgliedschaft
Aktive Mitglieder (VM)173,00 €
Aktive Mitglieder (Ehegatte) (EG)140,00 €
Volljährige in Ausbildung (AZ)88,00 €
Jugendliche mit Elternteil im Verein (JU)72,00 €
Jugendliche ohne Elternteil im Verein (J/O)113,00 €
Familienmitgliedschaft (FAZ)384,00 €
Ehrenmitgliedschaft (EM)beitragsfrei
  
  

1.2 Passive Mitgliedschaft
Passive Mitglieder (PA)38,00 €
Passive Mitglieder können den Tennissport im Verein nicht ausüben (§7 Abs.2.) Abweichend von dieser Regelung kann den passiven Mitgliedern gestattet werden, gelegentlich, gegen Entrichtung der Gastgebühr mit anderen Mitgliedern zu spielen.

Passive Mitglieder können nicht mit Nichtmitgliedern spielen. Die Teilnahme an Vereinsturnieren ist ausgeschlossen.

1.3 Volljährigkeit
Volljährige in Ausbildung haben einen Ausbildungsnachweis zu erbringen.

1.4 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag ist jeweils zur Hälfte am 1. März und am 1. Juni jeden Jahres fällig (§17 Abs. 2).

1.5 Zahlungsart
Die Jahresbeiträge werden mittels Bankeinzugsverfahren erhoben. Die dafür erforderliche Einzugsermächtigung ist zu erteilen (§17 Abs. 4).



2.1 Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person26,00 €
Sie ist bei positivem Bescheid über die Aufnahme sofort fällig.
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand (§17 Abs.3).


2.2 Gastgebühren
Mitglieder, die mit Nichtmitgliedern oder passiven Mitgliedern auf der vereinseigenen Platzanlage Tennis spielen, haben je Gast oder
passiven Mitglied und je Stunde eine Gastgebühr in Höhe von7,00 €
zu entrichten.
Bei Verstoß gegen die Spielordnung erhöht sich die
Gastgebühr auf11,00€

Die Gastgebühr ist unaufgefordert in einen Umschlag
in den dafür vorgesehenen Briefkasten zu werfen.

Mit der Teilnahme am Gastspielbetrieb entsteht kein Versicherungsschutz durch den TC RW Vellmar für den/die Gastspieler.


2.3 Mahngebühren
Der Verein erhebt bei erforderlichen Mahnungen zur Abdeckung der
entstandenen Kosten eine feste Mahngebühr in Höhe von6,00 €
unabhängig von der Höhe des angemahnten Betrages.



3.1 Aktive Mitglieder
Jedes aktive Mitglied hat pro Jahr einen Arbeitseinsatz von 5 Stunden (€ 44,00) zu leisten.
Aktive Mitglieder (Ehegatten) (EG) und Volljährige in Ausbildung (AZ) leisten 2,5 Stunden (€ 22,00).

3.2 Passive Mitglieder
Passive Mitglieder (PA), Jugendliche (JU-J/O) und Ehrenmitglieder (EM) sind von der Verpflichtung, Arbeitseinsatz zu leisten, befreit. 

3.3 nicht geleisteter Arbeitseinsatz
Die Abgeltung für den nicht geleisteten Arbeitseinsatz wird zusammen mit der ersten Hälfte des Jahresbeitrages am 1. März jeden Jahres mittels Einzugsverfahren erhoben. Bei Ableistung des Arbeitseinsatzes wird die Abgeltung in bar erstattet.



4.1 Schlüsselvergabe

Schlüssel für die Platzanlage werden an Mitglieder gegen Erstattung der Selbstkosten abgegeben. Bei Austritt werden diese Kosten, gegen Rückgabe des Schlüssels, rückerstattet. Weitere Gebühren und Umlagen werden z.Zt. nicht erhoben.


Der freiwillige Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden. Die Abmeldung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.


Stand: 01. Januar 2010